Vermögensschadenhaftpflicht: Vereinfachte Antragsmodelle für viele Berufsgruppen

Für viele Berufsgruppen bieten wir Antragsmodelle. Profitieren Sie von der Zeitersparnis sowie von exklusivem Know-How zu einzelnen Berufsgruppen.

Juli 2023

Für viele Berufsgruppen bieten wir Antragsmodelle. Profitieren Sie von der Zeitersparnis sowie von exklusivem Know-How zu einzelnen Berufsgruppen.

 

Als besondere Form der Berufshaftpflichtversicherung schützt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Freiberufler und Beschäftigte in beratenden Berufen vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler. Sie ist besonders relevant für Personen, die fremdes Vermögen verwalten oder prüfen, denn hier können z.B. Rechenfehler oder verpasste Fristen hohe Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Pflicht ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Steuerberater und Rechtsanwälte – und seit dem 01.01.2023 auch für Berufsbetreuer.

 

Individueller Schutz für unterschiedliche Berufe

Da jede Berufssparte unterschiedliche Risiken birgt, ist ein individueller Vermögenschadenhaftpflichtschutz wichtig. Diesen bietet die SV SparkassenVersicherung in Kooperation mit Allcura. Die Hamburger Versicherungs-AG hat sich ausschließlich auf die Vermögensschadenhaftpflicht spezialisiert und ist deshalb ausgewiesener Experte auf dem Gebiet. So gehören ein ausgeprägter Katalog an zeichenbaren Risiken, Sonderlösungen für komplexe Risiken und ein exzellenter Service zu den Merkmalen des Versicherungsschutzes. Weitere Vorteile und attraktive akquisitorische Ansätze für Sie finden Sie in diesem Artikel zusammengefasst.

 

Vereinfachte Antragsmodelle

Um Ihnen und Ihren Kunden die Antragstellung zu erleichtern, bieten wir für folgende Berufsgruppen vereinfachte Antragsmodelle:

  • VH-Deckung für Datenschutzbeauftragte
  • VH-Deckung inkl. Zusatz-BHV für ambulante Pflegedienste
  • VH-Deckung Antrag Verwaltungsbeiräte einer WEG
  • VH-Deckung für Wohnimmobilienverwalter/Gewerbeimmobilienverwalter

Diese Anträge sowie weitere Fragebögen zur Risikoanalyse anderer Risiken finden Sie bei uns im Maklerportal:

  • Angebotsanforderung für eine Berufshaftpflichtversicherung als Geschäftsführer, Vorstand, Beirat oder Aufsichtsrat
  • Angebotsanforderung für Einzelmandate
  • Angebotsanforderung für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler
  • Angebotsanforderung für Tätigkeiten im Immobilienbereich
  • Angebotsanforderung für verkammerte Berufe / Berufsausübungsgesellschaften
  • Angebotsanforderung für Vermögensverwalter

Für weitere Fragen kontaktieren Sie gerne Ihren Maklerbetreuer oder Ihre Maklerbetreuerin.

 

Know-How für Ihr Kundengespräch

Damit Sie sich bestmöglich auf Ihre Kundengespräche vorbereiten können und passende akquisitorische Ansätze finden, lesen Sie im Folgenden einige Beispiele für den individuellen Bedarf der einzelnen Berufssparten.

Unternehmensleiter

Unternehmensleiter tragen für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen die persönliche Verantwortung. So sind sie den damit verbundenen Haftungsrisiken ausgesetzt und müssen ggf. sogar mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Unsere Vermögensschadenhaftpflicht sichert Unternehmensleiter gegen unternehmerische Tätigkeiten, Schäden anderer Organe in einer D&O-Versicherung für das Unternehmen und arglistige Täuschung ab.

Datenschutzbeauftragte

Ein externer Datenschutzbeauftragter haftet bereits bei leichter Fahrlässigkeit gegenüber seinem Auftraggeber in voller Höhe des verursachten Schadens. Unterläuft ihm ein Fehler, der zu einem Schaden für das betreute Unternehmen führt, wird das Unternehmen Regressanspruch erheben. Das kann beispielsweise passieren, wenn dem Datenschutzbeauftragten bei der Bewertung der IT-Sicherheit eine Fehleinschätzung unterläuft oder es durch Fehlinstruktionen zur Freigabe geschützter Daten kommt.

Für interne Datenschutzbeauftragte gelten dieselben Gefahren, allerdings haften sie gemäß den Regelungen zur Arbeitnehmerhaftung nach dem Verschuldensgrad. Kommt es jedoch zu einem Gerichtsverfahren, müssen der interne Datenschutzbeauftragte (Arbeitnehmer) und der Arbeitgeber ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen, egal, wie der Prozess ausgeht. Eine Kostenerstattung gibt es daher selbst bei einem gewonnenen Prozess für den Arbeitnehmer nicht. Mit unserem VH-Schutz ist er gegen diese Kosten versichert.

Berufsbetreuer

Es gibt ca. 17.000 Berufsbetreuer in Deutschland. Seit dem 01.01.2023 benötigen diese eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, wenn sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro pro Versicherungsfall und 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr. Für bereits tätige Berufsbetreuer besteht eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2023. Ehrenamtliche Berufsbetreuer sind von dieser Pflicht ausgenommen. Der VH-Schutz für berufliche Betreuer wurde komplett überarbeitet. Demnach ist bspw. die Betreuung besonderer Vermögenswerte mitversichert und muss nicht mehr gesondert vereinbart werden. Außerdem erfolgt die Beitragsberechnung jetzt nach Betreuer, unabhängig davon, wie viele Personen betreut werden.

Verwaltungsbeiräte einer WEG

Verwaltungsbeiräte sind Hilfs- und Kontrollorgan der Eigentümer einer Wohnungseigentümerschaft (WEG). Sie haben beratende, vermittelnde und prüfende Funktionen. Durch diese sind sie in verschiedener Hinsicht gegenüber den Eigentümern und der Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet. Dies bietet großes Potenzial für Haftungsfragen, für die sie ggf. sogar mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Mit dem VH-Schutz können sich Verwaltungsbeiräte umfassend gegen die Forderungen Dritter absichern.

Ambulante Pflegedienste

Auch die Tätigkeiten von ambulanten Pflegediensten bieten großes Potenzial für Haftungsfragen, für die sie ggf. mit ihrem persönlichen Vermögen haften müssen. Unser VH-Schutz versichert Ambulante Pflegedienste gegen Schadensersatzanforderungen, die aus ihrer Tätigkeit entstehen können – z.B. durch das Erstellen falscher Bescheinigungen, Verwechslung von Unterlagen oder die unzulässige Weitergabe von Krankheitsberichten.

Wohnimmobilienverwalter/Gewerbeimmobilienverwalter

Wohnimmobilienverwalter sind für die kaufmännische, technische und rechtliche Geschäftsführung im gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer zuständig. Durch die Verwaltung fremden Vermögens sind sie in verschiedener Hinsicht gegenüber den Eigentümern und der Gemeinschaft berechtigt und verpflichtet. So besteht auch bei dieser Zielgruppe die Gefahr, dass sie mit ihrem persönlichen Vermögen haften müssen. Wohnimmobilienverwalter sind gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Verwalten sie neben Wohn- auch Gewerbeimmobilien, sollten sie dieses Risiko zusätzlich absichern, denn die Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter bietet keinen Schutz für Schäden aus der Verwaltung von Gewerbeimmobilien.