Versicherbarkeit von Wärmepumpen: So sichern sich Ihre Kunden gegen Diebstahl ab

Kaum montiert, schon geklaut: Wärmepumpen sind derzeit rar – das schafft Gelegenheit für Diebe. Diese Absicherungsmöglichkeiten bietet die SV.

August 2023

Kaum montiert, schon geklaut: Wärmepumpen sind derzeit rar – das schafft Gelegenheit für Diebe. Diese Absicherungsmöglichkeiten bietet die SV.

 

Wärmepumpen sind derzeit in aller Munde. Nicht nur aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches festlegt, dass alle neu eingebauten Heizungen ab 2024 mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. Auch unabhängig davon interessieren sich immer mehr Menschen für Wärmepumpen als alternative Energiequelle. Die erhöhte Nachfrage führt dazu, dass das Angebot immer knapper wird - was wiederum zu einem in der Presse nachzulesenden Anstieg von Diebstahlschäden führt. Viele Kunden machen sich nun Gedanken über die Versicherbarkeit von Wärmepumpen. Damit Sie Ihre Kunden bestmöglich beraten können, geben wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über die Versicherungsmöglichkeiten innerhalb der SV.

 

Versicherungsschutz innerhalb der Gebäudeversicherung

Da Wärmepumpen Teil der Heizungsanlage sind, sind diese grundsätzlich als Gebäudebestandteil in der privaten und gewerblichen Gebäudeversicherung mitversichert. Dabei kommt es nicht darauf an, wo sich die einzelnen Komponenten der Wärmepumpe befinden (im Gebäude, am Gebäude oder sogar außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück). Es besteht in jedem Fall Versicherungsschutz für die Wärmepumpe für die versicherten Gefahren (z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar).
 

Versicherbarkeit gegen Diebstahlschäden

Wärmepumpen bestehen aus verschiedenen Komponenten. Bei Erdwärme-/Wasserpumpen handelt es sich dabei u.a. um Sonden, die ca. 100m tief ins Erdreich eingelassen werden müssen. Die eigentliche Wärmepumpe steht bei Erdwärme-/Wasserpumpen im Haus. Ein Diebstahl von Wärmepumpen kann daher eigentlich nur bei Luft-Wärmepumpen in Betracht kommen. Solche Pumpen verfügen über einen sichtbaren Kasten, der vor oder neben dem Haus steht.

 

 

Ratsam für Ihre Kunden ist es, den Versicherungsschutz für diverse technische Gebäudebestandteile – und dazu zählen auch Wärmepumpen – innerhalb der SV FirmenPolice über die versicherbare Gefahrengruppe „Äußere Einwirkung von unbenannten Gefahren“ zu erweitern. Darin sind unter anderem auch das Abhandenkommen durch Diebstahl und die unvorhergesehene Zerstörung/Beschädigung (z.B. Bedienfehler) im Rahmen der dort enthaltenen Deckung für „Zusätzliche Gefahren für Schäden an technischen Gebäudebestandteilen (Haustechnik)“ mitversichert.

Versicherungsschutz innerhalb des SV PrivatSchutz

Auch im SV PrivatSchutz sind Heizungsanlagen aller Art (also auch Luft-Wärmepumpen) als Gebäudebestandteil zu betrachten. Damit gelten auch hier die vereinbarten Gefahren der Wohngebäude-Versicherung.

Zusätzlich können über den Baustein “Haustechnische Anlagen” Brenner, Pumpen, Steuerungs-, Mess- und Regeleinheiten von Heizungsanlagen – also auch von Wärmepumpen - versichert werden. Dieser Baustein enthält auch den Diebstahl des Blocks/Kastens von Luft-Wärmepumpen, der außerhalb des Hauses steht.

Wichtig: Sofern die Bausteine „Unbenannte Gefahren“ in der FirmenPolice und „Haustechnische Anlagen“ im PrivatSchutz nicht aktiviert sind, besteht kein obligatorischer Versicherungsschutz beim Diebstahl einer Wärmepumpe. Um Ihre Kunden bestmöglich abzusichern, sprechen Sie diese am besten aktiv darauf an.
 

Diebstahlschäden bei landwirtschaftlichen Gebäuden

Auch unsere SV AgrarPolice bietet die Möglichkeit, Diebstahlschäden von Wärmepumpen zu versichern. Für landwirtschaftlich genutzte Gebäude, die über eine Wärmepumpe verfügen, können Sie für Ihre Kunden eine individuelle Lösung anfragen. Diese wird dem Hauptvertrag als zusätzliche Vereinbarung hinzugefügt.
 

Alternative Versicherbarkeit über Elektronik

Im Rahmen der Elektronikversicherung besteht unabhängig von einer Gebäudeversicherung weiterhin die Möglichkeit, die Heizungsanlage insgesamt inklusive Wärmepumpe gegen All-Risk, einschließlich Diebstahl, zu versichern. Hierzu bedarf es eines eigenständigen Vertrags. Der Selbstbehalt liegt bei 25 Prozent bzw. mindestens 250 Euro für Diebstahl und 150 Euro für alle sonstigen Schäden.
 

Versicherbarkeit von Wärmepumpen in der Bauphase

Befindet sich ein Gebäude noch im Bau und die Wärmepumpe ist bereits angeschlossen, besteht für Ihre Kunden Versicherungsschutz im Rahmen der Bauleistungsversicherung.
 

Ihr Kontakt zu uns

Für weitere Fragen rund um unsere Produkte kontaktieren Sie gerne, wie gewohnt, Ihren Maklerbetreuer oder Ihre Maklerbetreuerin.